Wie läuft die Rückerstattung ab?
Wir stellen Dir nach Abschluss der Ausbildung eine Zahlungsbestätigung über die an Dich in Rechnung gestellten Lehrgangskosten aus. Sobald Du die Prüfungsverfügung zur abgelegten Prüfung erhalten hast, beantragst Du die Subventionen der Lehrgangskosten über das Online-Portal des Bundes zurück.
Beteiligt sich der Bund, wenn mein Arbeitgeber die Ausbildung zahlt?
Nein. Der Bund beteiligt sich nur an den Lehrgangskosten, die Dir direkt in Rechnung gestellt wurden. Allfällige Zahlungen von Dritten, etwa Arbeitgeber, Verbände, RAV, IV, Stiftungen sind nicht subventionsberechtigt.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?
Absolvierenden werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9500 (Kursgebühren: CHF 19‘000). Werden für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere vorbereitende Kurse besucht, können die anrechenbaren Kursgebühren bis zur Obergrenze kumuliert werden. Dies gilt auch für den Besuch weiterer Kurse im Falle einer Wiederholung der eidgenössischen Prüfung.
Als anrechenbar gilt derjenige Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung dient (inkl. vom Kursanbieter bereitgestellter Lehrmitteln). Auf Gebühren für Verpflegung, Anreise, Übernachtungen und Diplomfeier besteht kein Subventionsanspruch. Bei modularen Prüfungen sind Gebühren für Modulprüfungen anrechenbar, sofern sie im Kurspreis inbegriffen sind. (Quelle sbfi.admin.ch)
Wann erfolgt die Rückerstattung?
Die Rückerstattung erfolgt im Grundsatz nach Ablegen der Prüfung, unabhängig davon, ob Du die Prüfung bestehst. Der Zeitrahmen ist ca. drei Monate.
Wie lange dauert es, bis ich die Beiträge erhalte?
Ab dem Zeitpunkt des vollständig eingereichten Beitragsgesuchs oder Antrags auf Teilbeiträge inklusive aller notwendigen Nachweise dauert es im Normalfall maximal drei Monate, bis die Bundesbeiträge den Absolvierenden ausgezahlt werden. Ende Jahr verlängert sich die Dauer auf maximal 4 Monate. (Quelle: sbfi.admin.ch)